Schwingen

Gemeinsam mit Schwung und Herz

Seit Jahrhunderten wird in der Schweiz das Schwingen gelebt und gepflegt. Abschliessend lässt sich nicht deklarieren, seit wann in der Schweiz junge Männer dieser Sportart nachgehen. Dies lässt sich soweit erklären, dass die Protokollierung dieser Schwingfeste oder schriftlichen Abfassungen von Ranglisten in der Vergangenheit keinen hohen Stellenwert genossen. Einzelne wenige Aufzeichnungen lassen aber vermuten, dass bereits im 10. Jahrhundert dieser urhelvetische Kampfform nachgegangen wurde. Zweifel, dass diese Sportart durch Sennen und Älpler ausgetragen wurde, besteht aber keineswegs. So genoss diese Kampfform in den Regionen Berner Oberland, im Emmental und im Entlebuch, sowie in den Kantonen Schwyz, Appenzell und Ob- und Nidwalden insbesondere bei den verschiedenen Berufsgattungen der Landwirtschaft und dem traditionellen Handwerk einen grossen Stellenwert.

1895 – Das erste Eidgenössische Schwing- und Älplerfest findet in Biel statt

Der Eidgenössische Schwingerverband wurde am 11. März 1895 im Café Born in Bern gegründet. Unter deren Leitung wurde 1895 in Biel das erste Eidgenössische Schwing- und Älplerfest durchgeführt. Mit der regelmässigen Organisation des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes nahm auch die Mitgliederzahl des Verbandes stetig zu. So wurden im Jahre 1914 3‘411 Mitglieder gezählt und im Jahre 1944 bereits 13‘100. Heute gehören dem Schwingerverband rund 50‘000 Mitglieder an. Über Generationen gelang es, die Bräuche und Werte des Schwingens weiterzugeben und somit zu erhalten.

Im Leitbild des Eidgenössischen Schwingerverbandes:
«Das Schwingen ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Achtung. Dabei bildet die Kameradschaft einen unabdingbaren Grundstein und wird dementsprechend gepflegt. Wir wollen sauberen und fairen Sport und verurteilen jedes unerlaubte Hilfsmittel zur persönlichen Leistungssteigerung. Wir sind politisch und konfessionell neutral und stehen für alle Schwingbegeisterten offen.»

Informationen zum Wettkampf

Die 5 Teilverbände es Eidgenössischen Schwingerverbandes definieren eigenständig, welche 280 Aktivschwinger an einem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest teilnehmen dürfen. Die aktuelle Planung sieht vor, dass vom Südwestschweizer Schwingverband 30 Aktivschwinger teilnehmen werden, vom Innerschweizer Schwingverband 85, 58 vom Bernisch-Kantonalen Schwingerverband, vom Nordostschweizer Schwingerverband werden 65 und vom austragenden Verband, dem Nordwestschweizer Schwingerverband, werden 30 Schwinger teilnehmen können. Zusätzlich stehen noch 10 Startplätze für Auslandschwinger zur Verfügung.

Benotung

An Eidgenössischen Schwingfesten scheiden nach vier und nach sechs Gängen eine gewisse Anzahl Schwinger aus. Nach fünf Gängen (bei einem «Eidgenössischen» nach sieben Gängen) treten die beiden Schwinger mit der höchsten Punktzahl zum Schlussgang gegeneinander an.

Pro Gang werden dem Sieger und dem Verlierer Noten verteilt. Dabei wird die Notenskala 8.25 bis 10.00 verwendet. Schlussendlich gewinnt der Schwinger mit der höchsten Gesamtpunktezahl das Schwingfest.

  • Gewonnener Gang: Noten 9.50 bis 10.00
  • Unentschiedener Gang: Noten 8.50 bis 9.00
  • Verlorener Gang: Noten 8.25 bis 8.75

Verloren resp. gewonnen ist ein Gang, wenn der Boden

  • mit dem ganzen Rücken
  • vom Gesäss her bis Mitte beider Schulterblätter
  • oder vom Nacken bis Mitte beider Schulterblätter berührt wird.

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