Hinweise zur Sicherheit

Das Organisationskomitee hat in enger Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen Vorkehrungen getroffen, die zu Ihrer Sicherheit beitragen sollen. Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen:

Notruf Polizei und Feuerwehr 112

Medizinische Notfälle.
Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an den nächsten Sanitätsposten (siehe Plan Festgelände) oder alarmieren Sie den Sanitätsnotruf 144.

Prävention Gesundheit.
Bei warmer Witterung und direkter Sonneneinwirkung trinken Sie ausreichend viel Flüssigkeit (alkoholfrei) und tragen Sie eine Kopfbedeckung.

Vermisste Kinder und Erwachsene.
Wir empfehlen Ihnen, Kindern ein Armband anzuziehen und darauf die Handy-Nummer der Kontaktperson zu vermerken, damit wir Sie im Notfall kontaktieren können. Diese Kinder-Armbänder können Sie kostenlos beim Polizeiposten auf dem Festgelände beziehen. Dort melden Sie sich bitte auch, wenn Sie eine Person vermissen.

Prävention Diebstahl.
Bitte behalten Sie Ihre persönlichen Wertsachen im Auge und nehmen Sie nur das Nötigste auf das Festgelände mit. Melden Sie Diebstähle beim Polizeiposten oder über die Telefonnummer 061 553 41 33. Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, dann kontaktieren Sie bitte das Fundbüro. Grössere Gep.ckstücke können im Gepäckdepot hinterlegt werden.

Prävention Personendichte.
Bei einem Stau im Personenstrom oder bei Event- und Gastroflächen üben Sie Geduld.

Verhaltensanweisungen bei Arealüberfüllung und Evakuierung.
Befolgen Sie die Anweisungen aus der Lautsprecheranlage, den Grossbildschirmen sowie der Sicherheitsorgane.

Verbotene Gegenstände in der Arena und auf dem gesamten Festgelände.
In der Arena verboten sind professionelle Film- und Fotoausrüstungen, Fahnenstangen, Schirme, Megafone, Tiere, Campingmöbel und Kinderwagen. Auf dem ganzen Festgelände verboten sind Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Waffen und Werbung jeglicher Art. Nicht erlaubte Gegenstände können im Gepäckdepot hinterlegt werden.

Das Areal wird per Video überwacht.

Jugendschutz.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen: Bier und Wein ab 16 Jahren; Spirituosen und Zigaretten ab 18 Jahren.

Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben – Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten (Stand 22.8.2022, bis auf weiteres).

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Me-ter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitge-brachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer weg-zuwerfen.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Steigenlassen von “Himmelslaternen / Heissluftballonen” (gekaufte oder selbstgefer-tigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

 

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